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Spiess-Hegglin klagt am Europäischen Gerichtshof gegen die Schweiz

Spiess-Hegglin klagt am Europäischen Gerichtshof gegen die Schweiz

27.11.2023, 19:2327.11.2023, 21:10
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Die Zuger Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin hat im Streit um ein umstrittenes Buch zur Zuger Landammann-Feier 2014 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz geklagt. Zuvor war das Bundesgericht nicht auf ihre Beschwerde eingetreten.

Die ehemalige Zuger Kantonsraetin Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Strafgericht in Basel, am Mittwoch, 24. Mai 2023. Jolanda Spiess-Hegglin hat die Journalistin Michele Binswanger wegen Verleumdung verk ...
Jolanda Spiess-Hegglin wollte die Publikation eines Buches verbieten lassen.Bild: keystone

Die 43-jährige Zugerin wirft der Schweiz gemäss einer Mitteilung des Gerichts vor, die Rechte auf ein faires Verfahren und das Recht auf Achtung des Privatlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt zu haben. Die «Neue Zürcher Zeitung» berichtete am Montag online darüber.

Der Bundesrat hat nun zwölf Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Spiess-Hegglin wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu der Angelegenheit äussern.

Bei der Beschwerde der Zugerin geht es um einen Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne vom Januar 2022. Spiess-Hegglin beantragte damals, die Publikation eines Buches der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger zu verbieten.

Michele Binswanger, Schweizer Journalistin und Autorin, liest aus ihrem Buch: Die Zuger Landammann-Affaere, anlaesslich der Buchvernissage im Kaufleuten-Saal am Sonntag, 5. Februar 2023 in Zuerich. (K ...
Michèle Binswanger liest aus ihrem Buch vor.Bild: keystone

Das umstrittene Buch von Binswanger behandelte die Zuger Landammann-Feier aus dem Jahr 2014. An dem Anlass soll es zwischen der damaligen Grünen-Kantonsrätin Spiess-Hegglin und einem SVP-Kantonsrat zu einer sexuellen Annäherung gekommen sein. Was genau geschah, blieb bislang unklar. Die Ereignisse führten zu einer umfangreichen Medienberichterstattung sowie zu zivil- und strafrechtlichen Prozessen.

Gegenüber dem Bundesgericht argumentierte Spiess-Hegglin, dass die Veröffentlichung des Buches einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil gegenüber ihrer Person verursachen würde. Das oberste Schweizer Gericht dagegen begründete sein Nichteintreten damit, dass der besagte Nachteil nicht dargelegt wurde. Das Buch erschien schliesslich im Januar 2023. (sda)

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85 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Haarspalter
27.11.2023 20:43registriert Oktober 2020
Spiess-Hegglin kocht ihre Geschichte zu ihrem eigenen Nachteil selber immer wieder von Neuem auf.

Würde sie den Cervelat-Skandal selber ad acta legen, wäre er in der Bevölkerung längst vergessen.

Wen interessiert‘s, ob 2 unbedeutende Personen vor Jahren etwas miteinander hatten oder nicht.
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T13
27.11.2023 19:57registriert April 2018
Wenn man sein Leben als Politiker in die Öffentlichkeit trägt, sollte man nicht überrascht sein wenn die Öffentlichkeit über dieses bescheid weiss.
Desweiteren ist Frau Spiess-Hegglin der Streisand-Effekt bekannt?
Hätte sie nicht son Wirbel um dieses Buch gemacht wäre es wahrscheinlich als Staubfänger in den Regalen liegen geblieben.
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sigma2
27.11.2023 22:04registriert Dezember 2015
Sie hat ja die Facebook Mobbing-Gruppe geleitet, mit der sie Frau Binswanger schaden wollte. Ist das bei euch schon vergessen geganngen? Deswegen wurde auch ihrem Verein die staatliche Unterstützung entzogen.
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